Onlinewache

Stafanzeige online

Hessen und die meisten deutschen Länder bieten über ihre Onlinewachen ein spezielles Formular für Hass im Netz an.

Wählen Sie hierzu im Portal Onlinewachen zunächst die Option

  • "Der Ort des Ereignisses/der Tatort ist im Ausland/im Internet/unbekannt (und Ihr Wohnsitz ist in Deutschland)" aus,
  • klicken anschließend auf das Symbol des Bundeslandes Ihrer Wohnadresse und
  • wählen im nächsten Schritt "Hass im Netz" aus.

Nun folgen Sie dem weiteren Dialog.

Hinweis: Sie können über die Onlinewache der Polizei Hessen einen digitalen Strafantrag stellen.

Bei bestimmten Straftaten (z. B. Beleidigung) bedarf es zur Verfolgung der Tat zwingend eines Strafantrages des Antragsberechtigten. Antragsberechtigt ist in der Regel der Verletzte/der Geschädigte. 

Wichtige Hinweise:

Die Erfassung Ihres Anliegens erfolgt in einem detaillierten Formular, welches es der Polizei ermöglicht, den Sachverhalt einzuordnen und zu bearbeiten. Für Ihre Eingabe haben Sie 120 Minuten Zeit.

Nach Absenden des ausgefüllten Formulars erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang ihres Anliegens samt Onlineaktenzeichen. Die zuständige Dienststelle wird Ihnen in der weiteren Kommunikation mitgeteilt.

Sollte der Ereignisort des Geschehens, das Sie mitteilen wollen, in einem anderen Bundesland liegen, werden Sie gebeten, das Onlineangebot der Polizei des betreffenden BundeslandesÖffnet sich in einem neuen Fenster zu nutzen.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Anliegen online bearbeitet werden kann, fragen Sie gern bei Ihrer Polizei vor Ort oder jeder anderen Polizeidienststelle nach. Über "Meine Polizei vor Ort" finden Sie Ihre zuständige Polizeidienststelle. Sie erhalten dort auch Informationen, wie Sie sie direkt kontaktieren können.