Hand schiebt Holzklotz mit der Aufschrift speak up

Hinweis geben

Wegsehen und Schweigen oder digitale Zivilcourage zeigen?

Mangelnde Zivilcourage im Internet (digitale Zivilcourage) zeigt sich durch das Wegsehen oder Schweigen bei Hate Speech, Cybermobbing oder anderen Formen von diskriminierenden Äußerungen. Dadurch werden Täter bestärkt und Opfer geschwächt. 

Was können Sie als Zeuge tun?

Zeigen Sie sich solidarisch mit den Betroffenen durch Likes oder unterstützende Kommentare. Beziehen Sie klare Positionen, benachrichtigen Sie im Zweifel spezialisierte Beratungsstellen wie HateAid Öffnet sich in einem neuen Fensteroder melden Sie Ihre Beobachtungen bei einer Meldestelle. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Digitale Zivilcourage gegen Hass im NetzÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Wichtige Informationen!

... bevor Sie das Hinweisformular nutzen, beachten Sie folgende Informationen:

Zeigen Sie digitale Zivilcourage, indem Sie Betroffenen beistehen oder klare Positionen beziehen. Informieren Sie die Anlauf- und Beratungsstelle über das Hinweisformular, wenn Sie denken, dass die Äußerungen strafbar oder extremistisch sind. Geht es um unmittelbare Bedrohungen, informieren Sie die Polizei.

Wenn Sie persönlich betroffen sind, informieren Sie sich über Beratungs- und Unterstützungsangebote und die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Möglichkeiten. Nutzen Sie das Hinweisformular, der Anlauf- und Beratungsstelle, wenn Sie aus unterschiedlichen Gründen keine Strafanzeige erstatten möchten.

Die Anlauf- und Beratungsstelle nimmt in diesen Fällen keine Hinweise entgegen. Alle erforderlichen Maßnahmen werden im Rahmen des Strafverfahrens getroffen. Benötigen Sie dennoch Beratung oder Unterstützung, nutzen Sie unser Kontaktformular.

Aus rechtlichen Gründen kann die Anlauf- und Beratungsstelle ausschließlich potenzielle Offizialdelikte und keine Antragsdelikte als Hinweis bearbeiten.

Was sind Antragsdelikte?

Bei einer Reihe von weniger schweren Straftaten (z.B. Beleidigungen) handelt es sich um sogenannte Antragsdelikte. Ein Strafantrag ist – anders als die bloße Anzeige eines Sachverhalts – die ausdrückliche Erklärung des Antragsberechtigten, dass eine Strafverfolgung gewünscht ist. Hierzu ist ein Strafantrag notwendig, den Sie bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht stellen können. Ein digitaler Strafantrag kann über die Online-Wache der Polizei Hessen gestellt werden. Beachten Sie auch die Fristen zum Strafantrag. Hier erfahren Sie mehr ...Öffnet sich in einem neuen Fenster

Was sind Offizialdelikte?

Offizialdelikte sind Straftaten, die von den Strafverfolgungsbehörden bei Kenntnisnahme von Amts wegen verfolgt werden müssen.

Die Anlauf- und Beratungsstelle bewertet, ob die Hinweise für andere Behörden relevant sind (Relevanzprüfung). Gefährdungssachverhalte leitet sie an das Hessische Landeskriminalamt, potenziell strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt oder die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M., potenziell extremistische Sachverhalte an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen weiter.

Die weitergeleiteten Hinweise werden von den zuständigen Behörden in eigener Zuständigkeit bewertet und bearbeitet. 

Beachten Sie hierzu auch die nächste Frage!

Ich habe die Informationen verstanden und möchte einen Hinweis auf Hass im Netz geben.

Leider können wir Ihren Hinweis nicht entgegennehmen. Bitte 
wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle, eine polizeiliche Onlinewache oder ein alternatives Angebot des Bundes oder der Länder.